Bauleitung

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Bauleitung, Bauüberwachung, Objektüberwachung

Die Bauleitung, Bauüberwachung oder Objektüberwachung bezweckt, dass eine Bauleistung termin-, kosten- und qualitätsgerecht erbracht wird. Dies liegt in der Verantwortung verschiedener Parteien und basiert auf mehreren Rechtsvorschriften. Wir prüfen Fakten und beantworten wichtige Fragen.

Welche rechtlichen Grundlagen und Pflichten bestehen bei der Bauleitung?

Die konkreten Pflichten und Aufgaben im Zuge der Bauüberwachung werden für die verantwortlichen Parteien durch unterschiedliche Regelwerke festgelegt. Generell gilt, dass die für die Bauüberwachung verantwortlichen Personen über die notwendige Fachkenntnis verfügen müssen.

Der Bauherr und die Objektüberwachung

§ 53 der Musterbauordnung für die Länder der Bundesrepublik Deutschland (MOB) besagt, dass der Bauherr oder Auftraggeber für die Überwachung von Bauleistungen zu sorgen und im Fall der Notwendigkeit die dafür geeigneten Personen zu bestellen hat.

Ähnliches hält auch §4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) fest. Demnach hat der Auftraggeber einer Leistung, oder die von ihm beauftragte Person (Bauleiter, Projektleiter), laut VOB/B das Recht, die vertragsgemäße Ausführung von Arbeiten zu überwachen. Zu diesem Zweck hat er Zutritt zu Arbeitsplätzen, Werkstätten und sonstigen Örtlichkeiten, die im Zuge der vertraglichen Leistungserbringung relevant sind.

Wir übernehmen für Sie die Aufgaben der Bauüberwachung.

Zu den Aufgaben der Bauüberwachung zählen folgende Leistungen:

Unsere Bauleitungs - Projekte

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Vallourec Düsseldorf-Rath

Halle-307: Dachsanierung

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Halle-163: Umbau zur Lehrwerkstatt

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Drehherdofen: Umbau